Klarnamenzwang vs. Pseudonyme auf Facebook
Deutsche Datenschützer kämpfen um Pseudonyme für Facebook-Nutzer. Facebook hingegen pocht auf die Anmeldung mit echten Namen. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht gab am 23. April 2013 bekannt, dass es die Beschwerden des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) gegen Facebook zurückweise. Facebook darf weiterhin Nutzerkonten löschen, bei denen keine echten Namen verwendet wurden.
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